Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Wetzlar

Erste-Hilfe-Nachweis

Liebe LiV,

für Ihre Fächer Sport, Naturwissenschaft bzw. Arbeitslehre ist für den eigenverantwortlichen Unterricht ein Nachweis in Erste Hilfe notwendig.

Vgl. hierzu:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchAufsVHE2014V5P5 

 

Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler § 5 AufsVO (Aufsichtsverordnung)

 

(4)  Zur Aufsicht verpflichtete Personen, die Sportunterricht, naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht erteilen, naturwissenschaftliche oder technische Angebote oder außerunterrichtliche Sportangebote durchführen, müssen als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Auffrischung der Ausbildung muss alle vier Jahre nachgewiesen werden.

Ich bitte Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass Sie zu Beginn des 1. Hauptsemesters diese Bescheinigung Ihrer Schulleitung vorlegen. Ab da beginnen Sie mit eigenverantwortlichem Unterricht und führen die Aufsicht über Ihre Schülerinnen und Schüler.

Die Bescheinigung können Sie auch für die Zulassung zur 2. Staatsprüfung nutzen, die darf nicht älter als drei Jahre sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Dittmar
Direktorin des Studienseminars